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Brandmeldeanlagen in gefährdeten Gebäuden.

Geschrieben von Admin | Samstag, 19. Mai 2012

Brandmeldeanlagen sind Gefahrenmeldeanlagen aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Die Brandmeldeanlagen empfangen die Ereignisse der verschiedenen Brandmelder, werten diese aus und reagieren dann. Bei entsprechenden Ereignissen erfolgen die Alarmierung der Feuerwehr und die Auslösung eingebauter Feuerlöschanlagen. Solche Brandmeldeanlagen werden meistens in gefährdeten Gebäuden installiert. Zu diesen gehören Flughäfen, Bahnhöfe, Krankenhäuser und Schulen und so weiter. Die Pflicht zu einem Einbau einer Brandmeldeanlage, die an die Feuerwehr angeschlossen sind, regelt entweder die Bauaufsicht mittels Baugenehmigung oder der Bedarf durch den Versicherungsschutz. Der Vorteil der Brandmeldeanlagen besteht darin, dass auch in Abwesenheit von Personen ein Brand so früh wie möglich erkannt werden kann und die Feuerwehr diesen auch noch in der Entstehungsphase löschen kann. Nachteilig an den Brandmeldeanlagen ist die Möglichkeit eines Falschalarms, ausgelöst durch Falschauswertung der automatischen Brandmelder sowie durch böswillige Absichten. Brandmelder sind in der Regel zu Gruppen zusammengefasst, sodass man beim Auslösen schon die Örtlichkeit sehr genau feststellen kann.

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